1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma VisionWater ARS GmbH, St. Corona am Schöpfl 98, 2572 Altenmarkt an der Triesting, Tel.: 0664-50 20 498, E-Mail: office@visionwater.at, Gerichtsstand: Wiener Neustadt (in weiterer Folge jeweils als „Verkäufer“ bezeichnet) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Davon abweichende Regelungen, insbesondere Geschäftsbedingungen von Käufern, aber auch Änderungen und Ergänzungen der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gelten nur dann, wenn sie vom Geschäftsführer oder Gesellschafter ausdrücklich und schriftlich vor Vertragsabschluss bestätigt wurden. Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht ermächtigt, vom Schriftformgebot abzugehen.
2.1 Alle Angebote sind unverbindlich. Ein Vertragsabschluss kommt erst durch Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnung zu Stande. In letzterem Fall gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung. 2.2 Die Auftragsbestätigung ist allein für Umfang und Ausführung der Bestellung maßgebend. Mündliche Auskünfte, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen der Angebote und Bestellungen, Änderungen des Kaufvertrages, der Bestellbedingungen und Zusagen sind unwirk- sam, es sei denn, dass sie vom Verkäufer vor Vertragsabschluss oder mit der Auftragsbestätigung schriftlich als vereinbart bestätigt wurden.
2.3. Allfällige für die Ausführung eines Auftrages notwendige, von Behörden oder Dritten zu erteilende Genehmigungen sind vom Käufer zu erwirken. Der Verkäufer ist diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
2.4. Änderungen in der Ausführung und Ausstattung der Ware durch den Verkäufer aus technischen Gründen oder auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Auflagen bleiben vorbehalten. Ist diese Änderung dem Käufer objektiv nicht zumutbar, kommt diesem ein Rücktrittsrecht zu.
3.1 Als vereinbarter Preis gilt jener vom Verkäufer in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannte. Nicht von der Auftragsbestätigung umfasste Lieferungen oder Leistungen werden vom Verkäufer gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 Alle vom Verkäufer genannten Preise verstehen sich, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vermerkt wurde, in Euro inklusive Umsatzsteuer und Kosten der Lieferung an die vom Käufer angegebene Lieferadresse.
3.3 Der Verkäufer und Käufer ist berechtigt, die Preise laut Index anzupassen, wenn sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung geändert haben. Der Verkäufer ist insbesondere berechtigt, Mehrkosten wegen einer nicht verschuldeten Verzögerung bei der Klärung der technischen oder rechtlichen Voraussetzungen für die Lieferung oder infolge vom Kunden gewünschter Sonderleistungen in Rechnung zu stellen.
4.1 Die Wahl der Versandart und des Versandweges bleibt dem Verkäufer nach dessen Ermessen überlassen und ist insbesondere die Lieferung der Ware an den Käufer durch Dritte zulässig.
4.2 Erfüllungsort ist gegenüber Unternehmern der Sitz des Verkäufers, bei direkter Lieferung ab Werk/Lager eines Dritten dessen Ort. Ungeachtet des Erfüllungsortes ist auch bei direkter Lieferung ein Mitarbeiter des Verkäufers an der angegebenen Lieferadresse anwesend. Gegen- über Konsumenten gilt als Erfüllungsort der Wohnsitz des Verbrauchers.
4.3 Grab-, Stemm- und Betonierarbeiten für die Aufstellung und Montage der Ware sind mangels gegenteiliger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung nicht Gegenstand des Vertrags. Diese sind vom Käufer selbst zu besorgen. Dem Verkäufer obliegt bloß die Lieferung der Ware und der Anschluss der Filteranlage. Sofern auch die Grab-, Stemm- und Betonierarbeiten durch den Verkäufer vereinbart wurden, behält sich der Verkäufer vor, hierfür Dritte zu beauftragen. Arbeiten im Zusammenhang mit dem Wasseranschluss und dem Elektroanschluss sind stets bauseits vom Kunden zu besorgen.
4.4 Hat der Käufer die Ware nicht wie vereinbart übernommen (An- nahmeverzug), ist der Verkäufer unbeschadet sonstiger Rechtsfolgen berechtigt, eine Lagergebühr von 0,3 % des Bruttorechnungsbetrages je angefangenem Kalendertag in Rechnung zu stellen. Im Falle eines gerechtfertigten Vertragsrücktritts durch den Verkäufer ist der Verkäufer berechtigt, eine Stornogebühr von 30 % des Gesamtkaufpreises zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten.
Der Verkäufer hat seine Lieferverpflichtung gegenüber Unternehmern erfüllt und geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware an dem sich aus Punkt 4.2 ergebenden Erfüllungsort dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über- geben bzw. zur Abholung bereitgestellt wird, im Fall eines Konsumenten mit Übergabe an den Käufer oder eine empfangsberechtigte Person bzw. im Falle des Annahmeverzugs mit Eintritt desselben.
6.1 Zu einer Lieferung der Ware ist der Verkäufer erst dann verpflichtet, wenn der Käufer all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung beträgt die Lieferfrist bei Pools und Überdachungen drei bis sechs Monate und beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte (i) des Datums der Auftragsbestätigung oder (ii) des Datums, an dem der Verkäufer eine vereinbarte, vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung und/oder eine vereinbarte Zahlungssicherstellung erhält.
6.2 Bei einer Auftragsänderung oder erforderlicher Klärung weiterer Auftragsdetails beginnt die Lieferfrist mit der Bestätigung der Änderung durch den Verkäufer oder Klärung der weiteren Auftragsdetails neu zu laufen. Die Lieferfirst beginnt ausschließlich neu zu laufen bei den geänderten Details. Sollte die Änderung die Produktion beeinflussen und somit den Auftrag verzögern, ist der Käufer nicht berechtigt Schadenersatz geltend zu machen.
6.3 Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt und andere nicht vom Verkäufer vertretbare Umstände (z.B. Terrorakte, Krieg, Ein- fuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, Arbeitskämpfe, auch solche, die unsere Lieferanten betreffen, Verzug von Lieferanten, Nicht- oder Schlechterfüllung von Lieferanten, Betriebsstörungen, Speditionsschäden, Pandemien und ähnliches) zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Fristen angemessen. Zugesagte Liefertermine erfolgen sohin unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Jeder der Vertragsparteien ist zur Aufhebung des Vertrages berechtigt, wenn diese Umstände über einen voraussichtlichen Zeitraum von mehr als drei Monaten andauern oder drei Monate nach dem vereinbarten Liefertermin noch kein neuer Liefertermin binnen weiteren zwei Monaten feststeht.
6.4 Lieferverzögerungen berechtigen den Käufer nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen, egal aus welchem Rechtstitel.
7.1 Folgende Zahlungsbedingungen gelten als vereinbart: 50% bei Auftragserteilung, 45% bis längstens 3 Tage vor Lieferung der Ware und 5% bis längstens 3 Tage nach Lieferung der Ware.
7.2 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Schecks und Wechsel als Bezahlung entgegen zu nehmen.
8.1 Konsumenten können gemäß § 11 Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) von einem im Fernabsatz (d.h. Bestellung im Webshop oder mittels E-Mails, Telefax etc.) oder außerhalb von Geschäftsräumen (nicht jedoch bei einem Messestand) geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen zurücktreten, sofern nicht eine der Aus- nahmen vom Rücktrittsrecht gemäß § 18 FAGG Anwendung findet. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist vom Käufer abgesendet wird (mittels Briefs, E-Mails oder Telefax). Die Rücktrittserklä- rung ist an VisionWater ARS GmbH, St. Corona am Schöpfl 98, 2572 Altenmarkt an der Triesting, E-Mail: office@visionwater.at zu richten. Sie können dafür das auf der Website unter www.visionwater.at abrufbare Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
8.2 Die Frist beginnt bei Kaufverträgen mit dem Tag der Inbesitznahme der Ware durch den Käufer oder einem von diesem benannten Dritten, der nicht der Beförderer ist bzw. im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die der Käufer im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, mit dem Tag der Inbesitznahme der letzten Ware durch den Käufer oder einem von diesem benannten Dritten, der nicht der Beförderer ist; sonst mit Erhalt dieser Belehrung. Bei Dienstleistungen beginnt die Frist mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
8.3 Wenn der Käufer diesen Vertrag widerruft, hat ihm der Verkäufer alle Zahlungen, die er erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Käufer eine andere Art der Lieferung als die vom Verkäufer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Verkäufer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Verkäufer dasselbe Zahlungsmittel, welches der Käufer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Käufer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Käufer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Der Verkäufer kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Käufer den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Im Falle einer Abholung durch den Verkäufer muss der offene Betrag sofort beglichen werden.
8.4 Der Käufer hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er den Verkäufer über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an, VisionWater ARS GmbH, St. Corona am Schöpfl 98, 2572 Altenmarkt an der Triesting zurückzu- senden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesandt wurden. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers.
8.5 Bei Waren, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt oder beschä- digt sind, wird vom Verkäufer ein angemessenes Entgelt für die Wert- minderung erhoben.
8.6 Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei Dienstleistungen, die auf ausdrückliches Verlangen des Konsumenten – sowie einer Bestätigung des Konsumenten über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde. Weiters sind vom Rücktrittsrecht dringende Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten ausgenommen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer bei einem solchen Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat.
9.1 Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % p. a., mindestens jedoch Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem von der Oesterreichischen Nationalbank verlautbarten Basiszinssatz zu verlangen. Dabei ist der Basiszinssatz, der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das nächste Halbjahr maßgebend.
9.2 Ist der Käufer mit seiner Zahlung oder sonstigen Leistungen in Verzug, so kann der Verkäufer die Erfüllung seiner Verpflichtung bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder der sonstigen Leistung aufschieben oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
9.3 Der Käufer hat jedenfalls dem Verkäufer als weiteren Verzugsschaden die entstandenen Mahn- und Betreibungskosten (z.B. Inkasso- und Rechtsanwaltskosten) zu ersetzen. Unternehmensinterne Mahnkosten werden pro Betreibungsschritt pauschal mit EUR 15,00 vereinbart.
9.4 Der Verkäufer ist nach Punkt 4.4 und bei anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Abweisung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Vermögens zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.
10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB wird – mit Ausnahme gegenüber Konsumenten – ausgeschlossen.
10.2 Darüber hinaus weist der Verkäufer darauf hin, dass die Hersteller der nachstehend genannten Produkte für diese üblicherweise die folgenden Garantien abgeben:
– Edelstahlpools: 7 Jahre auf die Konstruktion
– Folienpool: 10 Jahre auf Dichtheit der Schweißnähte
– Polypropylenpool: 10 Jahre auf das Becken
– Überdachung „Classic“: 7 Jahre auf Polycarbonat, 5 Jahre auf Konst- ruktionsteile, 2 Jahre auf Farbe und andere Materialien
Technik und bewegliche Teile: 2 Jahre
10.3 Lässt sich der Verkäufer die mangelhafte Ware oder Teile zwecks Nachbesserung oder Ersatz zurücksenden, so trägt der Verkäufer die Kosten und Gefahr des Transportes, sollte sich ein Mangel bestätigen.
10.4 Die gemäß Punkt 10 ersetzten mangelhaften Waren oder Teile stehen dem Verkäufer zu.
11.1 Eine allfällige Garantie erlischt sofort, wenn der Käufer selbst oder von ihm beauftragte Dritte ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers Änderungen oder Instandsetzungen der Ware oder Teile derselben (ausgenommen fachgerechte Aufstellung und Montage des Pools) vornehmen.
11.2. Der Käufer erhält sowohl mit Versand des zu unterfertigenden Auftrags als auch bei der Lieferung ein Installationshandbuch samt Bedienungsanleitung. Das übergebene Installationshandbuch samt Bedienungsanleitung betreffend den Pool, eine allfällige Überdachung und die dazugehörige Technik sind sorgfältig zu studieren und einzuhal- ten. Schäden, die auf eine mangelnde Beachtung dieser Anweisungen zurückzuführen sind, unterliegen weder der Gewährleistung noch einer Garantie.
11.3. Von der Gewährleistung und einer allfälligen Garantie sind Mängel ausgeschlossen, die durch nachlässige oder unsachgemäße Behandlung, insbesondere dem Installationshandbuch samt Bedienungsanleitung der Ware entgegenstehende Benützung, oder durch Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien verursacht wurden. Salzanlagen dür- fen ausschließlich mit Siedesalz betrieben werden.
11.4 Zur Vermeidung von Beschädigungen der Folie darf die Wassertemperatur nicht über 35°C liegen und diese nicht mit einem Hochdruckgerät (z.B. Kärcher) gereinigt werden. Zur Reduktion der Wassertemperatur kann insbesondere warmes Wasser abgelassen und kaltes Wasser zugeführt werden.
11.5 Für Polypropylenpools gilt: Aufgrund der Beschaffenheit von Magerbeton können Hohlräume unter der Pooltreppe, Sitzen und Bänken entstehen, die leichte Wölbungen der Pooltreppe, Sitze und Bänke nach unten verursachen können. Die Trittfläche kann ferner beim Belasten leicht nachgeben. Durch die Hinterfüllung mit Magerbeton können ebenso die Poolwände geringe Wölbungen aufweisen. Hierdurch wird die Funktion des Pools jedoch keinerlei beeinträchtigt. All dies stellt keinen Mangel dar. Bei dauerhaftem Sonnenschein sollte das Pool nicht hinterfüllt werden, da sich durch die Hitze das Material ausdehnt und dadurch vermehrt Wölbungen entstehen können.
12.1 Sämtliche Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer sind in Fällen leichter und schlicht grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes vorgesehen ist, bleibt die Haftung des Verkäufers in allen Fällen auf jene Schäden beschränkt, die am Gegenstand seiner Leistung entstanden sind. Jeder darüberhinausgehende Schadenersatz, insbesondere für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, etc., ist ausgeschlossen, sofern dem Verkäufer nicht grobes Verschulden vorzuwerfen ist. Überdies ist ein allfälliger Schadenersatzanspruch der Höhe nach mit dem fakturierten Wert der jeweiligen Lieferung begrenzt.
12.2. Die Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB ist – mit Ausnahme gegenüber Konsumenten – nicht anwendbar. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden. Dieser Punkt 12 über Schadenersatz gilt auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Ge- währleistungsanspruches geltend gemacht wird.
13.1 Alle vom Verkäufer an den Käufer gelieferten Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.
13.2 Sollte durch nicht mehr absonderbare Zusammenführung von Waren (etwa der fixe Einbau von Pools) vor vollständiger Bezahlung mit dem Eigentum des Käufers Vereinigung eintreten, wird Miteigentum der Eigentümer an der nunmehr einheitlichen Sache entsprechend dem wirtschaftlichen Wert der von Verkäufer und Käufer stammenden Beiträgen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises begründet.
13.3 In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Einen solchen behält sich der Verkäufer vor. Im Fall eines Rücktritts hat der Verkäufer Anspruch auf eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des Gesamt- preises sowie auf einen darüberhinausgehenden Schaden.
14.1 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
14.2 Als Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Verkäufer und Unternehmern wird das sachlich zuständige Gericht in Wiener Neustadt ausschließlich vereinbart, wobei der Verkäufer aber berechtigt ist, die Rechtstreitigkeiten auch beim allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners anhängig zu machen. Handelt es sich beim Käufer jedoch um einen Verbraucher mit Sitz außerhalb von Wiener Neusatdt, ist dessen allgemeiner Gerichtsstand maßgeblich.
14.3 Eine Anfechtung des Vertrags wegen Irrtum, wird ausgeschlossen, sofern der Käufer als Unternehmer tätig wird.
14.4 Der Käufer wird informiert, dass die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrags vom Verkäufer automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
14.5. Die Datenschutzerklärung nach Art 13 Datenschutz-Grundverordnung ist auf der Website unter www.visionwater.at/datenschutz abrufbar.
14.6 Soweit auf Konsumenten Bezug genommen wird, sind solche im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zu verstehen.
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